Insolvenzschutz für Langzeitkonten ausgedehnt
Berlin: (hib/CHE) Künftig sollen Wertguthaben, die Arbeitnehmer in einem Langzeitarbeitskonto ansparen, bereits gegen Insolvenz geschützt sein, wenn diese die Höhe des einfachen monatlichen Bezugsrahmens erreicht haben. Damit wurde der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ( 16/10289) in einem entscheidenden Punkt verändert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, diesen Insolvenzschutz erst ab der dreifachen Höhe des monatlichen Bezugsrahmens gelten zu lassen. Gestrichen wurde darüber hinaus die Regelung, wonach der Schutz erst gilt, wenn der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt. Einen solchen Ausgleichszeitraum hält der neue Entwurf für entbehrlich. Zwar unterstützten die Oppositionsfraktionen ausdrücklich diese Verbesserungen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf aber letztlich mit den Stimmen der Koalition, wohingegen sich FDP und Linksfraktion enthielten und Bündnis 90/Die Grünen dagegen stimmten.
In Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen und für spätere Freistellungen verwenden. So können zum Beispiel Wertguthaben auf die Rentenversicherung Bund übertragen werden, um früher in die normale Altersrente gehen zu können. Gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers waren diese Wertguthaben bisher nicht geschützt. Diesen Status zu verändern, ist vordringliches Ziel des Gesetzes.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßten zwar die "positiven Veränderungen". Es sei jedoch nicht einzusehen, warum die Guthaben nicht bereits von der ersten Minute an geschützt werden. Auch bleibe unklar, warum bei einem Arbeitsplatzwechsel eine Rückübertragung eines bereits an die Rentenversicherung Bund übertragenen Guthabens auf den neuen Arbeitgeber nicht möglich ist. Die SPD ließ diese Kritik unter Hinweis auf die Gestaltungsspielräume der Tarifparteien nicht gelten: "Kein Arbeitgeber wird daran gehindert, eine Regelung zum Schutz der Guthaben bereits von der ersten Minute an einzuführen." Die Grünen erwiderten darauf, dass nur noch in sehr wenigen Betrieben die Tarifvertragsparteien so stark seien, um eine solche Regelung durchzusetzen und deshalb der Gesetzgeber handeln müsse.
Auch die FDP erkannte in der geänderten Gesetzesfassung eine "grundsätzliche Verbesserung", bezweifelte aber, dass das Gesetz zur Verbreitung von Arbeitszeitkonten beiträgt. Die Fraktion störte sich unter anderem daran, dass Wertguthaben nur auf die Rentenversicherung Bund und nicht auch auf private Anbieter übertragen werden können. Dies würde der Wettbewerbssituation nicht gerecht werden, hieß es. Der Linksfraktion reichten die Veränderungen nicht aus. Ihrer Meinung nach bleibt die Masse der Beschäftigten dennoch auf den Risiken sitzen. Die Abgeordneten kritisierten, dass die Entwicklungen im Zusammenhang mit einem späteren Renteneintrittsalter nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Als Alternative zur Altersteilzeit sei das Gesetz auch nicht geplant gewesen, unterstrichen die Koalitionsfraktionen daraufhin. "Es ist ein erster Schritt, eine gute Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre." Im Jahr 2012 finde eine erste Evaluierung statt, um zu ermitteln, wie das Gesetz sich in der Praxis bewährt habe.
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