Auswirkungen durch anderen Schulgeld-Abzug von der Steuer gering
Berlin: (hib/HLE) 98 Prozent der Steuerpflichtigen, die Schulgeld als Sonderausgaben absetzen, sind von der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz nicht betroffen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10766) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10645). Nach den Angaben der Regierung haben 98 Prozent der betroffenen Steuerpflichtigen bisher Aufwendungen bis zu 10.000 Euro im Monat, von denen 30 Prozent (bis zu 3.000 Euro) bisher als Sonderausgaben geltend gemacht werden konnten. Die Neuregelung sehe vor, dass der Sonderausgabenabzug auf höchstens 3.000 Euro beschränkt werde. "Vor diesem Hintergrund führt die Neuregelung auch bei Mehrzahlerfällen in der weit überwiegenden Mehrheit nicht zu zusätzlichen Belastungen", versichert die Regierung. Mit der Neuregelung soll das Schulgeld, das für Schüler an ausländischen Schulen im Bereich von EU und Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) gezahlt wird, ebenfalls als Sonderausgaben abgezogen werden können. Auch für die nach bisherigem Recht nicht einbezogenen Beiträge für inländische berufsbildende Ergänzungsschulen soll dies möglich sein. Zu den Kosten von Schulen verweist die Bundesregierung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Kultusministerkonferenz. Danach wurden 2005 für einen Schüler an einer bayerischen Grundschule 4.200 Euro ausgegeben. Für einen Schüler auf einer privaten Grundschule sei ein jährlicher Zuschuss von 2.871 Euro gezahlt worden.
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