464.505 "Überzahlungen" bei Hartz IV durch Datenabgleich entdeckt
Berlin: (hib/CHE) Bei Verdacht ungerechtfertigter Leistungen nach Hartz IV dürfen Außendienstmitarbeiter erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine Klärung nicht mit anderen Mitteln erreicht werden konnte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10767) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10655). Die Abgeordneten hatten nach den Ursachen für den Rückgang so genannter "Missbrauchsfälle" und der Rolle der Außendienstmitarbeiter in diesem Zusammenhang gefragt. Bereitstellungen von Arbeitshilfen, die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Grundsicherungsstellen und die Optimierung der Antragsannahme hätten, so schreibt Regierung weiter, dazu beigetragen, "ungerechtfertigte Leistungszahlungen" zu reduzieren. Deshalb könne man den Rückgang nicht nur mit dem Datenabgleich und dem Außendienst begründen. In den Jahren 2005 bis 2008 (Stand Oktober) seien jedoch allein über diesen Datenabgleich 464.505 "Fälle von Überzahlungen" festgestellt worden. Diese ungerechtfertigten Leistungen hätten einen Umfang von insgesamt 231 Millionen Euro gehabt, heißt es in der Antwort. Bei diesen Zahlen sei jedoch zu berücksichtigen, dass nur die Überzahlungen erfasst sind, die von den Grundsicherungsstellen bereits abschließend bearbeitet wurden. Deshalb werden sich, so die Regierung, die Ergebnisse für das Jahr 2008 voraussichtlich noch deutlich erhöhen.
In ihrem Schreiben betont die Regierung zugleich den Unterschied zwischen Leistungsmissbrauch und ungerechtfertigten Leistungen: Letztere seien "Leistungen, die objektiv nicht dem materiellen Recht entsprechen und zwar unabhängig davon, ob dem Betroffenen ein Schuldvorwurf gemacht werden kann oder nicht". Missbrauch wiederum liege vor, "wenn die nicht dem materiellen Recht entsprechenden Leistungen in einem vorwerfbaren Verhalten des Leistungsbeziehers" begründet seien, wenn dieser also zum Beispiel bei Antragstellung wissentlich falsche Angaben macht.
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