Übernahme von UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt
Berlin: (hib/HAU) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( 16/10808) wird von Experten weitgehend begrüßt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. In der Behindertenrechtskonvention (BRK), so hieß es, würden behindertenpolitische Empfehlungen gegeben, mit dem Ziel der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft. Dem Bekenntnis zur Konvention müssten nun allerdings auch Taten folgen. Skepsis herrscht hingegen bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die vor einer "Überreglementierung" mit "kontraproduktiven Ergebnissen" warnte.
Der Sozialverband VdK Deutschland forderte Bundesregierung und Parlament auf, die Konvention, die "Leitbild und Vision für eine moderne Behindertenpolitik" sein könne, ohne Interpretationserklärungen oder Vorbehalte tatsächlich zu ratifizieren. Trotz eines differenzierten Behindertenrechts habe Deutschland die Vorgaben "mitnichten bereits umgesetzt". Wie auch andere Sachverständige äußerte der VdK Kritik an der Übersetzung der Konvention. So werde "Inclusion" mit "Integration" übersetzt, was besonders schwerwiegend sei, da damit gegensätzliche Ansätze verbunden seien. Der Paritätische Gesamtverband begrüßte insbesondere die in der Konvention enthalten Berichterstattungspflicht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung, der den kritischen Blick auf praktische Umsetzungsprobleme schärfen könne und als Chance für die Einleitung notwendiger Veränderungsprozesse gesehen werde. Als "Meilenstein" für den Menschenrechtsschutz bezeichnete das Deutsche Institut für Menschenrechte die Konvention. Sie stelle jedoch weitreichende Anforderungen an einen gesellschaftlichen Lernprozess, der die Chance mit sich bringe, zur Humanisierung der Gesellschaft als Ganzes
beizutragen. Rechtlichen Regelungsbedarf, konstatierte Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Artikel 24 der Konvention schreibe fest, dass jeder Mensch mit Behinderung geschäftsfähig sei. In Deutschland würden derzeit jedoch per Gesetz Handlungen von "nichtgeschäftsfähigen Personen" für "null und nichtig" erklärt.
Auf Problematiken im Bildungsbereich verwies Professor Jutta Schöler aus Berlin. So werde Eltern von Kindern mit Behinderungen in zahlreichen Landkreisen kein einziges wohnortnahes Angebot einer Integrationskindertagestätte oder -schule gemacht. Zudem sei die Entscheidung über den Förderort eines Kindes mit Behinderung in Deutschland eine Verwaltungsentscheidung. Auch gegen den Willen der Eltern sei die Zuweisung zu einer Förder- oder Sonderschule möglich. Dies stelle einen gravierenden Eingriff in das Elternrecht dar, der "aus keinem anderen Staat bekannt ist". Auch Ottmar Miles-Paul, Beauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, kritisierte das Prinzip der Förderschule. Derartige Extrabehandlungen sorgten bei Kindern für den Verlust des Kontakts zur Nachbarschaft. Gebraucht werde mehr Gemeinsamkeit - eine soziale Inklusion, wie es die UN-Konvention fordere. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände regte hingegen an, das Ratifizierungsverfahren auszusetzen, bis ein Prüfbericht der Bundesregierung über die Vereinbarkeit des UN-Übereinkommens mit dem deutschen Recht vorliegt. Angesichts des in Deutschland bestehenden hohen Standards des Schutzes Behinderter gebe es aus Sicht des BDA keinen Grund zur übereilten Ratifikation.
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