Im Bundestag notiert: Anerkennung von DDR-Zusatzversorgungen
Berlin: (hib/CHE) Die Linksfraktion fragt die Bundesregierung nach einer Stichtagsregelung im Zusammenhang mit der Anerkennung von DDR-Zusatzversorgungen durch das bundesdeutsche Rentensystem. In einer Kleinen Anfrage ( 16/10927) verweist die Fraktion darauf, dass im Rentenüberleitungsgesetz vom 25. Juli 1991 auch die Überführung der verschiedenen Zusatz- und Sonderversorgungssysteme geregelt sei. Auf Grund verschiedener Urteile des Bundessozialgerichts sei es jedoch Verwaltungspraxis, dass diese zusätzliche Versorgung nur anerkannt wird, wenn die Betriebe, in denen die Betroffenen gearbeitet haben, nicht bereits bis zum 30. Juni 1990 in eine GmbH oder ein anderes privatwirtschaftliches Institut umgewandelt worden waren. Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung zu dieser Stichtagsregelung steht und wie viele Menschen von ihr betroffen sind.
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