Im Bundestag notiert: Förderung von Schulkindern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen
Berlin: (hib/CHE) Für die zusätzliche Förderung von Schulkindern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, interessiert sich die Fraktion Die Linke. Über eine Kleine Anfrage ( 16/10925) möchte sie in Erfahrung bringen, wieso die im Familienleistungsgesetz vorgesehene jährliche pauschale Leistung von 100 Euro auf hilfebedürftige Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 begrenzt ist. Die Abgeordneten fragen, warum Schüler nicht auch über die zehnte Klasse hinaus gefördert werden und ihnen so die Möglichkeit gegeben wird, einen weitergehenden Schulabschluss zu machen.
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