Regierung: Einberufungspraxis ist kein Widerspruch zur Wehrgerechtigkeit
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht in der derzeitigen Einberufungspraxis keinen Widerspruch zur Wehrgerechtigkeit. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/10805) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10691) hervor. Die Regierung widerspricht der Einschätzung, dass die Regelungen zur Tauglichkeit dem jeweiligen Rekrutierungsbedarf der Bundeswehr angepasst würden. Die Tauglichkeitskriterien würden sachgerecht aufgestellt, um qualitativ gutes Personal für die Streitkräfte zu gewinnen. Diese Kriterien seien nachvollziehbar und fair. Die gestiegene Zahl nicht wehrdienstfähiger Jugendlicher erklärt die Regierung mit einer Gesetzesänderung zum 1. Oktober 2004, nach der die ehemals auf T3-gemusterten Wehrpflichtigen seither als "nicht wehrdienstfähig" eingestuft werden. Falsche Ernährung und mangelnde sportliche Betätigung unter den Wehrpflichtigen seien beispielsweise Ursachen dafür, dass die Zahl der aus gesundheitlichen Gründen Ausgemusterten gestiegen sei.
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