NADA-Code verschärft Meldepflichten für Top-Athleten
Berlin: (hib/HAU) Über neue Regelungen beim Anti-Doping-Kampf haben Vertreter der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) am Abend des 3. Dezember den Sportausschuss informiert. Zu den Neuerungen im NADA-Code, der ab dem 1. Januar 2009 gelten wird, gehöre eine verschärfte Meldepflicht für Spitzenathleten aus Risikosportarten, erläuterte die NADA-Justiziarin Anja Berninger. Die sogenannte "Ein-Stunden-Regel" verlange vom Athleten, eine Stunde am Tag auszuwählen, an der er für die Kontrolleure an einem vorher benannten Ort erreichbar sein muss. Diese Stunde müsse für drei Monate im Voraus benannt werden, könne aber jederzeit verändert werden. Unabhängig davon müssten auch die Aufenthaltsdaten der Athleten für jeweils ein Vierteljahr im Voraus den Kontrolleuren bekannt gemacht werden. Diese Regelung, so räumte Berninger ein, stelle eine hohe Belastung für die Athleten dar. Die NADA habe diese Vorschrift gegenüber der Internationalen Anti-Doping-Agentur (WADA) abgelehnt. Dennoch sei sie in den WADA-Code aufgenommen worden und müsse nun umgesetzt werden.
Ebenfalls neu, so Berninger, sei die Festlegung auf ein sogenanntes Verfahrenserzwingungsrecht. Danach darf die NADA bei Dopingverfahren eingreifen, wenn sie der Meinung ist, dass nicht nach dem NADA-Code geurteilt wurde. Nach einem Urteil der NADA wiederum habe der Sportler das Recht auf eine "administrative Überprüfung" durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), ergänzte Göttrik Wewer, Geschäftsführer der NADA. Auch dies gehe auf eine Vorgabe der WADA zurück, so Wewer, der diese Regelung dennoch begrüßte. Es sei froh, dass sich der DOSB dazu bereit erklärt habe, auch wenn sich der Dachverband "nicht gerade darum gerissen" habe. Bei dieser Überprüfung, so stellte Wewer klar gehe es jedoch nicht um inhaltliche Fragen, sondern lediglich um die Feststellung eventueller Formfehler.
Die Abgeordneten begrüßten weitgehend das Vorgehen der NADA und verbanden damit auch ihre Hoffnung, dass es zu solch "skandalösen" Urteilen, wie aktuell beim Fall des Eishockeyprofis Fabian Busch, nicht mehr kommen werde. Busch hatte im März eine Dopingprobe verweigert und war daraufhin vom Deutschen Eishockeybund (DEB) lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Infolge der Intervention der NADA und auch des Bundesinnenministeriums ging der Fall vor ein Adhoc-Schiedsgericht des DOSB. Dieses entschied sich gegen eine Sperre, da zum Zeitpunkt des Vergehens der DEB den aktuellen NADA-Code nicht in seinem Regelwerk enthalten hatte.
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