Im Bundestag notiert: Einbeziehung von Strafgefangenen in die Sozialversicherung
Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung die Einbeziehung von Strafgefangenen in die Sozialversicherung für sinnvoll hält. In einer Kleinen Anfrage ( 16/11077) weist die Fraktion darauf hin, in Deutschland unterlägen Strafgefangene einer gesetzlichen Arbeitspflicht. Deren fehlende Einbeziehung in die Sozialversicherung bedeute eine besondere Härte für die Gefangenen. Die Strafhaft führe trotz Heranziehung zur Arbeit dazu, dass ein unter Umständen erheblicher Teil der Lebensarbeitszeit für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ausfalle.
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