Regierung betont Ziel einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik
Berlin: (hib/CHE) Das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ( 16/10810) berücksichtigt das Ziel einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik ausreichend. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11153) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10771) klar. Die Abgeordneten wollten unter Bezug auf die wissenschaftliche Evaluierung von Hartz I bis Hartz III unter anderem erfahren, welche Maßnahmen die Regierung ergriffen hat, um die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach den Rechtskreisen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) und des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) aufzuheben. Die Umsetzung einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik komme, so schreibt die Regierung, unter anderem darin zum Ausdruck, dass für beide Rechtskreise "im Wesentlichen" die selben arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Verfügung stünden. Unter anderem fördere die Bundesagentur für Arbeit (BA) die sogenannten Betreuungskunden in gesonderten Programmen (zum Beispiel "Integrationsfortschritte für Betreuungskunden" oder WeGeBau") auch dann, wenn ein Eingliederungserfolg erst nach dem Übertritt in den SGB-II-Leistungsbezug wahrscheinlich ist. Darüber hinaus, heißt es in der Antwort weiter, sei die BA wieder verstärkt präventiv tätig (zum Beispiel in Seminaren mit Hauptschülern, deren Berufseinstieg gefährdet ist) und habe auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung wieder intensiviert.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.