Qualitätssicherung bei Anbietern von Integrationskursen
Berlin: (hib/MEN) Träger von Integrationskursen müssen seit August 2008 ein neues Zulassungsverfahren durchlaufen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11137) auf eine Kleine Anfrage ( 16/10948) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die wichtigsten Änderungen beträfen den Nachweis, dass Qualitätssicherungssysteme angewendet werden und dass eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung in der Durchführung von Sprachkursen in der Erwachsenenbildung besteht. Außerdem erlösche bei Trägern, die länger als 12 Monate keinen Integrationskurs durchführen, die Zulassung automatisch. Durch die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration würden seit Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 Qualitätsprüfungen durchgeführt. Nicht umgesetzt worden seien Empfehlungen aus einem Evaluationsbericht, der den Vorschlag enthielt, eine Liste der Kursträger nach der Erfolgsquote von bestandenen Abschlussprüfungen zu veröffentlichen. Allein die Erfolgsquote, begründet die Bundesregierung, ließe die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kursteilnehmer an unterschiedlichen Standorten außer Acht. Das Bundesamt für Migration steuere die Kursdurchführung vor Ort über Regionalkoordinatoren und über die Entwicklung von Kurskonzepten, heißt es in der Antwort weiter. Insgesamt haben in den Jahren 2005 bis 2007 und im ersten Halbjahr 2008 mehr als 420.000 Menschen Integrationskurse besucht.
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