Im Bundestag notiert: Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes bei Gewässergrenzwerten für Schadstoffe
Berlin: (hib/AS) Für Oberflächengewässer, die in das Grundwasser gelangen, sollen nach Angaben der Bundesregierung bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Dazu plant die Regierung eine entsprechende Verordnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/12003) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11823) über die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes bei Gewässergrenzwerten für Schadstoffe hervor. Grundsätzlich sollten oberirdische Binnengewässer, schreibt die Regierung weiter, zwar so bewirtschaftet werden, dass sie auch als Rohwasserressource genutzt werden können. Die vielfältigen Nutzungen der Gewässer in einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland ermöglichten es aber nicht, diese Zielsetzung "flächendeckend" umzusetzen.
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