Verwendung der Investitionsmittel im Zukunftsinvestitionsgesetz geregelt
Berlin: (hib/TEP) Die bei der Verwendung der im Konjunkturpaket II bereitgestellten Mittel für Investitionen in Bildung und Qualifizierung zu beachtenden Kriterien sind im Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetzes geregelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12022) auf eine Kleine Anfrage ( 16/11829) der Fraktion Die Linke. Dementsprechend dürften die Finanzhilfen des Bundes nur für zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder eingesetzt werden. 65 Prozent der Finanzhilfen müssten in den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur fließen, 35 Prozent in den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.
Nach dem Gesetzentwurf können die Mittel für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie in technische Ausstattung und Geräte investiert werden. Besonderer Investitionsbedarf bestehe "im Bereich der frühkindlichen Infrastruktur, in Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung", schreibt die Bundesregierung. Regional und lokal sei der Bedarf jedoch unterschiedlich und werde deshalb durch die Länder und Kommunen festgelegt. Die Länder müssten dafür sorgen, dass auch finanzschwache Kommunen die Finanzhilfen abrufen können. Der Bundeszuschuss wird nur dann gewährt, wenn Länder und Kommunen sich mit einem eigenen Anteil an den Investitionen beteiligten.
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