Parlament kämpft um Einfluss beim ERP-Sondervermögen
Der Vorsitzende des Unterausschusses „ERP-Wirtschaftspläne“, Dr. h.c. Hans Michelbach, erklärt:
Der Vorsitzende des Unterausschusses „ERP-Wirtschaftspläne“, Dr. h.c. Hans Michelbach, betont, dass bei der Neuordnung des ERP-Sondervermögens die Mitsprache und Verfügungsgewalt des Parlaments sichergestellt sein muss. „Die Bundesregierung muss akzeptieren, dass das Parlament beim ERP-Sondervermögen entscheiden wird“, so Michelbach.
Mit der Übertragung der 2 Mrd. € auf den Bundeshaushalt sowie die Übertragung von rund 14 Mrd. € Forderungen und Schulden auf das Bundesministerium der Finanzen wurde den Haushaltsanforderungen des BMF im Koalitionsvertrag Rechnung getragen. Es gibt keinen überzeugenden Grund, zusätzlich das ERP-Sondervermögen an die KfW zu übertragen. Der Ausschuss hat am 21. November 2006 die Übertragung auf die KfW einhellig abgelehnt und sieht folgende Nachteile:
- Das ERP-SV bekäme eine schlechtere Verzinsung. Das ist aus dem Gutachten von Ernst & Young ersichtlich. Grund: Die KfW ist eine Förderbank; d.h. die KfW soll ihre Erträge für Förderung ausgeben. Eine Bank, die ihre Erträge für Förderung ausgibt, kann keine hohe Kapitalverzinsung erreichen und deshalb für das ERP keinen optimalen Ertrag bringen. Das heißt, entweder fördert die KfW genug, dann bleibt nicht mehr genug für die ERP-Förderung übrig, oder es bleibt genug für die ERP-Förderung übrig, dann fördert die KfW nicht genug.
- Die Verfügungsgewalt über das Eigenkapital und über die Eigenkapitalerträge liegt bei der KfW. Der Bund bleibt zwar formal Eigentümer des Kapitals. Die Mitsprache des Bundestages und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowohl bei der Nutzung des Kapitals - abgesehen von dem Nachrangkapital - als auch bei der Nutzung der Erträge aus dem Eigenkapital wären extrem eingeschränkt. Die Mitsprache bei der Eigenkapitalverwendung wäre faktisch Null, da laut KfW-Gesetz der KfW-Vorstand über die Verwendung des KfW-Eigenkapitals entscheidet. In der Praxis hätte das Parlament keine Einflussmöglichkeit mehr.
- Die 590 Mio. €, die die KfW jetzt an das ERP-SV als Ertrag abliefern soll, stehen nur auf dem Papier. Faktisch bekommt das ERP-SV davon wenig zusehen - allenfalls die Nachrangkapitalverzinsung, falls überhaupt.
- Es ist ordnungspolitisch abzulehnen, wenn die KfW mit Staatsgeld privaten Kreditinstituten zusätzliche Konkurrenz macht. Um ihre Eigenkapitalrendite zu erhalten, müsste die KfW in großem Umfang Private aus dem Marktgeschäft verdrängen. Bei unveränderter Bilanzrelation müsste die KfW bei zusätzlich 9,3 Mrd. € Eigenkapital aus dem ERP-Vermögen ihre Bilanzsumme um 120 Mrd. € erhöhen. Die Entwicklung der Staatsbank KfW zur zweitgrößten Bank in Deutschland mit über 22 Mrd. Euro Eigenkapital ist ein „ordnungspolitischer Supergau“.
- Es ist zu befürchten, dass die künftige Mittelstandsfinanzierung reduziert wird, sollte die KfW die Spielräume aus der Eigenkapitalerweiterung für Engagements in Bereichen außerhalb des Mittelstands wie z.B. EADS verwenden. Dem politischen Vorwurf, wir würden die Mittelstandsförderung zugunsten von Beteiligungen an Konzernen verraten, sollten wir uns nicht aussetzen.
Michelbach wird als Vorsitzender des Unterausschusses ein Auge darauf haben, dass die Bundesregierung alternative Konzepte zur Übertragung des ERP-Sondervermögens an die KfW vorlegt. Michelbach: „In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“ Der Ausschuss wird bei seiner nächsten Sitzung am 29. November 2006 über das weitere Vorgehen entscheiden.
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