Dr. Norbert Röttgen, CDU/CSU
Rechtsanwalt
1984 Abitur. 1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, 1989 erste, 1993 zweite juristische Staatsprüfung, 2001 Promotion zum Dr. jur.
1993 Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht Köln, 1999 Zulassung am Oberlandesgericht Köln.
1982 Eintritt in die CDU, seit 1984 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Rhein-Sieg, zurzeit als stellvertretender Kreisvorsitzender, 1992 bis 1996 Landesvorsitzender der Jungen Union Nordrhein-Westfalen; seit 2001 Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 2000-01/2006 stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe NRW in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Oktober 2002 bis Februar 2005 rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion; seit Februar 2005 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretender Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf,
Mitglied des Beirates
Verlag C.H. Beck oHG, München,
Mitglied des Beirates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsch-Italienisches Zentrum "Villa Vigoni", Loveno di Menaggio/Italien,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld gGmbH
Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau, Bielefeld,
Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich
Hertie School of Governance gGmbH, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
Mitglied des Vorstandes
Stiftung Neue Verantwortung e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".