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Rede im Deutschen Bundestag am 11. Oktober 2001
zum Thema:
2./3. Lesung Regierungsentwurf eines
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes
Frau
Präsidentin,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
die
Bundesregierung hat mit ihrem Programm „Frau und Beruf“
Aufbruch in der Gleichstellungspolitik ein anspruchsvolles
Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode
vorgelegt.
Dazu
gehört ein effektives Bundesgleichstellungsgesetz -
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, das wir heute in 2./3. Lesung
verabschieden werden.
Das bisherige
Frauenfördergesetz wird aufgehoben, da es nicht die erhoffte
Wirkung erzielt hat.
Der neue
Ansatz, der durch Begriffe wie Gleichstellung, Gleichstellungsplan
und Gleichstellungsbeauftragte geprägt ist, zeigt die neue
Philosophie dieses Gesetzes:
Gleichstellung
von Frauen und Männern als durchgängiges Handlungs- und
Leitprinzip zu berücksichtigen - so genanntes Gender
Mainstreaming.
Damit ist das
Prinzip der Gleichbehandlung überholt, das problematisch ist,
weil daraus abgeleitet wird, dass Frauen wie Männer zu
behandeln sind, die Norm also der Mann ist.
Kursangebote,
wie z.B. „Wie entwickle ich einen Killerinstinkt?“ ,
„Wie gehe ich mit dem Büro-Casanova um?“,
„Wie verschaffe ich mir Gehör bei Besprechungen?“,
zielten darauf ab, Frauen zu helfen, die besseren Männer zu
werden.
Es wird von
der Vorstellung ausgegangen, dass Frauen Defizite haben.
An den in
erster Linie für die Benachteiligung von Frauen
verantwortlichen kulturellen und organisatorischen Strukturen wurde
nicht gerührt.
Wie
heißt es in unserem SPD-Grundsatzprogramm so zutreffend:
“Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die
männliche Gesellschaft überwinden“.
Bei Gender
Mainstreaming geht es also darum, dass Frauen und Männer in
ihrer ganzen Vielfalt ihren Platz finden und ihr gesamtes Potenzial
an Fähigkeiten entfalten können. Fähigkeiten wie die
der Kommunikation, Teamarbeit und Konsensbereitschaft.
Das heutige
Gesetz findet seine Anwendung in der Bundesverwaltung, an den
Gerichten des Bundes, in der Bundesverwaltung in Privatrechtsform
und soll auf Soldatinnen und Soldaten erweitert werden.
Damit wird der
Bund seiner Verantwortung und seiner Vorbildfunktion gerecht, die
sich auch in gesetzlich festgeschriebener Verwendung
geschlechtsspezifischer Sprache in Rechts- und
Verwaltungsvorschriften ausdrückt. Endlich!
Ich
wünsche mir, dass dieses gute zukunftsgerichtete Gesetz die
Unterstützung in unserer Gesellschaft erhält, die es
benötigt, um durchgreifende Veränderungen zu
bewirken.
Das
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz entspricht im
übrigen
- dem
Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes,
- den Vorgaben
des EG-Vertrages,
- sowie
völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Ich erinnere an
den Artikel 11 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau- CEDAW. Das
Frauenrechts-Übereinkommen von 1979 ist das erste umfassende
internationale Instrument zum Abbau geschlechtsspezifischer
Diskriminierung.
Ich erinnere
an die Ächtung der Genitalverstümmelung von Frauen.
Bislang fehlten aber wirksame Kontrollmechanismen zur Einhaltung
durch die Vertragsstaaten.
Ich freue
mich, dass nun die Ratifizierung des CEDAW-Zusatzprotokolls
ansteht. Die Bundesregierung stärkt die nationalen
Frauenrechte durch die Möglichkeit von Individualbeschwerde-
und Untersuchungsverfahren vor dem UN- Frauenausschuss. Für
mich ein Ausdruck einer gereiften Demokratie.
Wünschenswert wäre die internationale Einigkeit,
unabhängig von Kultur und Religion, dass die Missachtung der
Rechte der Frauen, ich denke beispielhaft an die afghanischen
Frauen, deutlicher als Menschenrechtsverletzung geächtet
wird.
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