Schuldenbremse soll ins Grundgesetz
Als „Sternstunde des kooperativen Bundesstaats“ hat SPD-Bundestagsfraktionschef Peter Struck am Freitag, dem 6. Februar 2009, den Beschluss der Föderalismuskommission II gewürdigt, im Grundgesetz eine Schuldenbremse für Bund und Länder zu verankern. Darauf hatte sich die Komission am Vorabend geeinigt.
Nach dieser Regelung, die 2011 in Kraft treten soll, muss die
öffentliche Hand die Neuverschuldung stufenweise
zurückfahren, wobei die Länder von 2020 an in
wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen
dürfen.
Neuverschuldungsgrenze des Bundes
Dem Bund wird eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung erlaubt, was derzeit einer Summe von rund 8,5 Milliarden Euro entspricht. Laut dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) soll der Bund seine Kreditaufnahme bis 2016 auf die 0,35-Prozent-Quote verringern.
Struck und Oettinger leiten die Föderalismuskommission. Mitte
März soll der Bundestag die Beratungen über die
Verfassungsänderung beginnen, die in dieser Legislaturperiode
beschlossen werden soll.
Konsolidierungshilfen für
finanzschwache Länder
Gekoppelt ist das Schuldenlimit an zeitlich gestreckte Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt rund sieben Milliarden Euro für fünf finanzschwache Länder, um ihnen von 2020 an die Erstellung von Etats ohne neue Kredite zu ermöglichen. Die Einzelheiten sollen bis zum 12. Februar 2009 ausgearbeitet werden, so Oettinger.
In konjunkturell schwachen Phasen sowie in Ausnahmesituationen wie
Naturkatastrophen oder einer dramatischen Weltwirtschaftskrise wie
momentan darf der Staat jedoch über das Schuldenlimit hinaus
Kredite aufnehmen. Diese Schulden müssen aber laut Struck und
Oettinger im Rahmen eines verbindlichen Tilgungsplans
zurückbezahlt werden.
Stabilitätsrat soll überwachen
Die Entscheidungen über die Modalitäten der Kreditaufnahme und der in der Gesamthöhe verpflichtenden Tilgung obliegen den Parlamenten. Im Bundestag erfolgt dies auf der Basis der Kanzlermehrheit, so Struck. Ein Stabilitätsrat, dem die Finanzminister des Bundes und der Länder angehören, hat die Aufgabe, die neue staatliche Schuldenpolitik zu überwachen.
Bremen, das Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt
sollen von 2011 an neun Jahre lange Unterstützungsgelder in
Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich bekommen,
damit sie bis 2020 schrittweise das Ziel der Nullverschuldung
erreichen können.
Größter Batzen für Bremen und Saarland
Nach Angaben Strucks werden Bremen mit 300 Millionen Euro und die Saar mit 260 Millionen Euro den größten Batzen aus diesem Topf erhalten, der je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern gespeist wird.
Finanziert wird dieser Topf im Prinzip vom Bund, wobei im Gegenzug
die Länder entsprechende Anteile aus der Umsatzsteuer an den
Bund abtreten. Nach den Erläuterungen der
Kommissionsvorsitzenden würden auf diese Weise beispielsweise
Nordrhein-Westfalen mit rund 100 Millionen Euro und Bayern mit rund
75 Millionen Euro jährlich belastet.
Pflicht zu strikter Haushaltsdisziplin
Oettinger betonte, die Hilfszahlungen an die fünf Länder seien mit Konsolidierungsplänen verbunden, welche die Empfänger auf eine strikte Haushaltsdisziplin verpflichten. Nur wenn die derart vereinbarten Reduzierungen bei der Kreditaufnahme Jahr für Jahr eingehalten würden, flössen auch Jahr für Jahr Finanzhilfen.
Der Ministerpräsident nannte dies einen „goldenen
Zügel im besten Sinne.“ Bremen und das Saarland
hätten zusagen müssen, ihre auf zusätzliche
Bundesgelder zielenden Klagen in Karlsruhe zurückzuziehen.
Politik der "schwarzen Null"
Der CDU-Politiker gab sich überzeugt, dass viele Länder bereits vor 2020 eine Politik der „schwarzen Null“ beschließen können. Oettinger sprach zudem davon, dass die Steuerautonomie der Länder in begrenztem Maße gestärkt werden solle.
Nach den Angaben der Vorsitzenden verständigte sich die
Föderalismuskommission zudem auf eine intensivere
Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Sektor der
Informationstechnologie. Beim Steuervollzug soll es eine bessere
Verzahnung geben, ohne dass die Steuerverwaltung auf den Bund
übergeht.