Zollkriminalamt überwachte 2005 in vier Fällen den Telefon- und Postverkehr
Berlin: (hib/BOB) Im vergangenen Jahr hat das Zollkriminalamt in vier Fällen die Telekommunikation und den Postverkehr überwacht. Alle Überwachungen waren durch das zuständige Landgericht Köln angeordnet worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/281) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/104) weiter hervorgeht, führten zwei der Maßnahmen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Dabei seien 35 Telekommunikationsanschlüsse überwacht und 1.452 Post-, Brief- und Paketsendungen kontrolliert worden. Diese Maßnahmen hätten jeweils sechs Monate gedauert und hätten sieben (natürliche und juristische) Personen betroffen. Die beiden weiteren Maßnahmen dauerten noch an, heißt es, weshalb darüber keine Auskunft gegeben werden könne.
Von der seit dem Jahr 1992 bestehenden Möglichkeit, solche Überwachungen des Post- und Telefonverkehrs anzuordnen, sei in 41 Fällen Gebrauch gemacht worden. 417 Telekommunikationsanschlüsse seien überwacht worden. Im Durchschnitt habe die Dauer der Überwachung jeweils knapp mehr als fünf Monate betragen. In 20 Fällen hätten die Überwachungsmaßnahmen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geführt. Von diesen seien zehn Verfahren rechtskräftig abgeschlossen worden. 17 Personen seien verurteilt, eine Person sei freigesprochen worden. Die zehn weiteren eingeleiteten Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden. In diesem Zusammenhang weist die Regierung darauf hin, dass die Maßnahmen der frühzeitigen Aufdeckung und vor allem der Verhinderung illegaler Exporte von Massenvernichtungswaffen dienten und daher ihren Schwerpunkt in der Vorbeugung hätten. Insgesamt seien 193 natürliche und juristische Personen von den Überwachungen betroffen gewesen.
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