Bündnis 90/Die Grünen: Ministererlaubnis im Kartellgesetz streichen
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen treten dafür ein, die so genannte Ministererlaubnis im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu streichen. Wie es in einem Gesetzentwurf ( 16/365) heißt, kann der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie nach der geltenden Rechtslage den Zusammenschluss zweier Unternehmen erlauben, auch wenn das Bundeskartellamt die Genehmigung versagt hat, weil die Fusion den Wettbewerb auf dem betreffenden Markt einschränken würde. Der Minister könne derzeit zugunsten bestimmter Unternehmen und zu Lasten vieler Wettbewerber entscheiden, so die Bündnis 90/Die Grünen. Die Unabhängigkeit des Bundeskartellamtes werde durch die Ministererlaubnis beschränk. Die Marktmacht einiger Unternehmen habe in der Vergangenheit durch dieses Instrument in "nicht akzeptabler Weise" zugenommen. In der Vergangenheit seien Ministererlaubnisse häufig mit dem Argument begründet worden, Einschränkungen des Wettbewerbs seien durch die Schaffung multinationaler Konzerne mit Sitz in Deutschland zu rechtfertigen. Dieses Argument trägt nach Ansicht der Fraktion nicht, denn die erhöhte Nachfrage nach unternehmensnahen Dienstleistungen und anderen Vorprodukten am Konzernsitz wiege die Beeinträchtigung des Marktzugangs kleiner, mittlerer und anderer großer Unternehmen nicht auf. Die höheren Preise für die Verbraucher und die Behinderung von Innovationen würden dadurch nicht gerechtfertigt.
Nach Auffassung der Bündnisgrünen werden Gemeinwohl und gemeinwirtschaftliche Vorteile am besten durch hohe Wettbewerbsintensität gewahrt. Das Instrument der Ministererlaubnis sei daher nicht notwendig, und die von den Entscheidungen des Kartellamtes betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, dagegen den Rechtsweg zu beschreiten.
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