Rechtsausschuss
Berlin: (hib/BOB) Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der
CDU-Abgeordnete Andreas Schmidt, hat dafür plädiert, es
dürfe kein Verwertungsverbot von unter Folter erlangten
Aussagen inhaftierter Verdächtiger geben, wenn beispielsweise
ein unmittelbar bevorstehender Terroranschlag dadurch noch
verhindert werden könne. Ob die Aussage unter Folter zustande
gekommen sei, sei zu prüfen. Zustimmung erhielt Schmidt aus
der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss. In der Diskussion müsse
unterschieden werden, dass es ein klares Verwertungsverbot im
Strafprozess gebe. Zur Gefahrenabwehr sei dies aber unter
Umständen nicht der Fall. Auch aus den Reihen der SPD wurde
gefragt, was man mache, wenn man die Information erhielte, "in
einer halben Stunde geht eine Bombe hoch". Dann sei eine
"rechtsphilosophische Diskussion" fehl am Platze. Das
Bundesjustizministerium (BMJ) hatte eingangs der Diskussion zur
Verwertung von unter Folter erlangten Erkenntnissen gesagt, die
UN-Anti-Folterkonvention sei für Deutschland "geltendes
Recht". Es gebe ein Verwertungsverbot im Prozess für alle
Maßnahmen, die in die Menschenwürde eingreifen. Die
Auffassung vertrat das BMJ auch in einer Diskussion mit Vertretern
der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden
Fraktionen hatten darauf hingewiesen, dass Beamte des
Bundeskriminalamtes unter Umständen davon wüssten, dass
Folter - wie im Fall Zammar - stattgefunden habe. Sie
problematisierten, ob der vernehmende Beamte vorher den Verdacht
aufklären müsse, ehe er den Inhaftierten vernehme. Das
BMJ sagte, Aussagen während einer lang andauernden Haft ohne
Zugang zu einem Strafverteidiger seien nach Auffassung des
Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg ohnehin schon nicht in
einem Strafprozess verwertbar. Der Generalbundesanwalt Kay Nehm
habe aus diesem Grund auch angeordnet, dass die
Vernehmungsprotokolle im Fall des Deutsch-Syrers Mohammed Haidar
Zammar nicht zu den Akten genommen werden.
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