Rechnungsprüfungsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Bundesfinanzministerium aufgefordert, gemeinsam mit den anderen
Ministerien die Beachtung der für die Haushalts- und
Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze
sicherzustellen. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH) über die Haushalts- und
Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2004,
den der Ausschuss "zustimmend" zur Kenntnis genommen hat. Laut
Bericht sah das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2004 Einnahmen
und Ausgaben des Bundes von 257,3 Milliarden Euro vor. Darin war
eine Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 29,3 Milliarden Euro
enthalten. Vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen und aufgrund
von Mindereinnahmen beim Bundesbankgewinn habe sich der Gesetzgeber
veranlasst gesehen, die Eckwerte des Etats 2004 durch ein
Nachtragshaushaltsgesetz anzupassen. Danach verringerte sich das
Haushalts-Soll auf 255,6 Milliarden Euro und die Ermächtigung
zur Nettokreditaufnahme war um 14,2 Milliarden Euro auf 43,5
Milliarden Euro erhöht worden. Laut BRH haben die Ist-Ausgaben
2004 mit 251,6 Milliarden Euro um 4 Milliarden Euro unter dem Soll
des Nachtrags gelegen. Die Nettokreditaufnahme habe
schließlich mit 39,5 Milliarden Euro um 17,1 Milliarden Euro
höher gelegen als die Summe der Investitionsausgaben. Damit
sei die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des Artikels 115 des
Grundgesetzes "deutlich" überschritten worden. Soweit der BRH
die Einnahmen und Ausgaben "stichprobenweise" geprüft hat,
waren sie im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt,
heißt es in dem Bericht weiter. Es seien jedoch formale
Fehler festgestellt worden.
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