Anträge zur Zukunft des Bildungsbereichs
Berlin: (hib/SUK) Zwei Anträge befassen sich mit den Auswirkungen der Föderalismusreform im Bildungsbereich. Die Linksfraktion bemängelt in ihrem Antrag ( 16/647), dass eine aktive Rolle der Bundesrepublik bei der Gestaltung des europäischen Bildungsraums "nur eingeschränkt möglich" sei und fordert die Bundesregierung auf, die Föderalismusreform im Bildungsbereich vorrangig dazu zu nutzen, die "bestehende soziale Ungleichheit im Bildungssystem" zu verringern, die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsphasen zu erhöhen, einheitliche und abgesicherte Arbeitsbedingungen für die in Wissenschaft und Bildung Beschäftigten zu erhalten und mehr Mobilität zu ermöglichen. Ein wettbewerbsföderalistischer Ansatz sei dafür "nicht geeignet", vielmehr solle eine verfassungsrechtliche Grundlage für ein Bildungsgesetz auf Bundesebene geschaffen werden, das "vom Kindergarten bis zur Weiterbildung" alle Bildungsphasen umfassen könne.
Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag ( 16/648) dazu auf, bei der Föderalismusreform dafür zu sorgen, dass wichtige Ziele und Interessen des Bildungs- und Wissenschaftsbereichs nicht gefährdet oder die Bedingungen für ihre Realisierung verschlechtert werden. Es müssten etwa Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern zur "Bewältigung besonderer Herausforderungen" im Bildungsbereich gewährleistet sein. Der Bund müsse weiterhin die Möglichkeit behalten, die Länder und Hochschulen bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, rechtzeitig hinreichende Studienplatzkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Grünen fordern einen Ort der "gemeinsamen Strategiebildung" von Bund und Ländern, an dem verbindliche Vereinbarungen getroffen werden sollten.
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