hib-Meldung
102/2006
Datum: 30.03.2006
heute im Bundestag - 30.03.2006
Ausgleichszahlungen für Unternehmen des ÖPNV von Ländern regeln lassen
16/1039) eingebracht. Für die
Beförderung von Auszubildenden im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) erhielten die öffentlichen
Verkehrsunternehmen einen finanziellen Ausgleich von den
Bundesländern. Den bekämen Verkehrsunternehmen immer
dann, wenn der Ertrag aus den für die Beförderung von
Azubis genehmigten Entgelten zur Deckung der Kosten nicht
ausreiche. Dann müsse das Bundesland, in dessen Gebiet der
ÖPNV betrieben werde, den Ausgleich bezahlen. Diese Regelung
habe seit 1976 Bestand, seitdem das Personenbeförderungsgesetz
und das Allgemeine Eisenbahngesetz entsprechend verändert
worden seien. Der Bundesrat weist nun darauf hin, dass die
Länder zwar die finanziellen Lasten "in vollem Umfang"
trügen, die Gesetzgebungskompetenz über das
Ausgleichsverfahren aber beim Bund läge. Diese
Gesetzgebungskompetenz könne durch das Einfügen einer
"Rückholklausel" den Ländern übertragen werden. Der
Vorteil einer solchen "Rückholklausel" bestehe darin, dass die
Länder selbst entscheiden könnten, ob und wann sie die
Regelung des Ausgleichsverfahrens in die Hand nehmen wollten. In
ihrer Stellungnahme merkt die Bundesregierung an, dass der
Ausgleichsanspruch zurzeit die Hälfte der Differenz zwischen
den erzielten Beförderungseinnahmen und den nach detaillierten
Vorgaben errechneten Kosten aus dem Ausbildungsverkehr bilde. Da
die Länder gegenwärtig die Ausgleichszahlungen für
Azubis in vollem Umfang trügen, erscheint es der Regierung
auch sachgemäß, den Ländern auch die
Gesetzgebungsbefugnis zu übertragen. In gesetzestechnischer
Hinsicht begrüßt sie auch den von der Länderkammer
eingeschlagenen Weg, der eine Öffnungsklausel vorschlägt
und nicht für die sofortige Aufhebung der bundesrechtlichen
Vorschriften eintritt.
Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat macht sich für eine
Öffnungsklausel für das Personenbeförderungsgesetz
und für das Allgemeine Eisenbahngesetz stark, die es den
Ländern ermöglichen soll, bundesrechtliche Regelungen
über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im
Ausbildungsverkehr durch Landesrecht zu ersetzen. Dazu hat die
Länderkammer einen Gesetzentwurf (
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Wolf
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_102/05