Regierung: Rentenanpassung "Null" mit und ohne Ein-Euro-Jobs
Berlin: (hib/MPI) So genannte Ein-Euro-Jobs von Langzeitarbeitslosen werden aufgrund internationaler Vorschriften statistisch als Erwerbstätige gefasst. Zu diesen zähle beispielsweise das europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1119) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/787). In 2005 gingen demnach 249.000 Ein-Euro-Jobs in die Zahl von insgesamt 34,43 Millionen Erwerbstätigen ein, das entspricht einem Anteil von 0,72 Prozent. Das Statistische Bundesamt habe rund 1.500 Euro pro Ein-Euro-Jobber bei der Berechnung der Bruttolohnberechnung zugrunde gelegt.
Die für 2006 rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung sei für die alten Bundesländer mit 0,2 Prozent leicht positiv, für die neuen Länder mit minus 0,4 Prozent negativ gewesen. Unter Berücksichtigung von Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor ergebe sich eine rechnerische Rentenanpassung von minus 0,91 Prozent im Westen und minus 1,51 Prozent im Osten. Bei Verwendung der Bruttolöhne und -gehälter ohne Ein-Euro-Jobs hätte sich nach Worten der Regierung eine rechnerische Rentenanpassung im Westen von minus 0,63 und im Osten von minus 0,31 Prozent ergeben. Weiter schreibt die Regierung: "Aufgrund von Schutzklauseln, nach denen zum einen Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor nicht zu einer Verringerung des aktuellen Rentenwerts führen dürfen und zum anderen die Rentenanpassung Ost mindestens der Westanpassung entsprechen muss, ergibt sich eine Rentenanpassung ?Null' in beiden Teilen Deutschlands."
Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) hatte am 6. April im Bundestag angekündigt, dass Ein-Euro-Jobs künftig nicht mehr in die Berechnung der Lohnentwicklung einbezogen würden, da dies die Rentenberechnung verzerre. Mit dem Gesetz zur Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ist eine Rentenkürzung für das laufende Jahr unabhängig von der Lohnentwicklung ausgeschlossen worden.
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