hib-Meldung
120/2006
Datum: 13.04.2006
heute im Bundestag - 13.04.2006
Grüne wollen Schadensersatz für Reisende bei Zugverspätungen
16/1146) dargelegt. Sie argumentiert, die
Verkehrsunternehmen träten ihren Fahrgästen
gegenüber mittlerweile als Wirtschaftsunternehmen auf und
seien auch grundsätzlich entsprechend haftungsrechtlich zu
behandeln. Fielen Züge, Busse und Bahnen aus oder
verspäteten sich, so greife bislang eine Ausnahmeregelung, die
die Verkehrsunternehmen gesetzlich von der Haftungspflicht befreit.
Der Kunde könne weder Schadensersatz für das Ausbleiben
der Leistung noch für ihre Verzögerung erhalten. Die
Grünen ziehen daraus die Schlussfolgerung: "der Fahrgast ist
damit praktisch rechtlos gestellt". Dies zu ändern, treten die
Abgeordneten an und erklären, dass sie bewusst nicht zwischen
dem Nah- und Fernverkehr unterschieden. Eine solche Abgrenzung sei
aus Sicht der Kunden kaum nachzuvollziehen und für den
Einzelfall häufig nur schwer zu treffen. Rechtlich würden
Nah- und Fernverkehr somit gleich behandelt. Allerdings, darauf
weisen sie hin, dürfe die Zulassung von Bagatellgrenzen in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Unternehmen des
Öffentlichen Personennahverkehrs tendenziell stärker
entlasten als Fernverkehrsunternehmen. Im Weiteren verlangen die
Grünen, die Informationspflichten der Verkehrsunternehmen
gegenüber den Fahrgästen klarzustellen. So hätten
Eisenbahnen den Reisenden darüber zu informieren, welche
Ursache eine Verspätung oder Störung habe. Dies sei
wichtig, um dem Kunden einen Anhaltspunkt zu geben, ob die
Eisenbahn eine Verspätung zu verantworten habe. Erhalte der
Reisende eine Fehlinformation, so solle dies zu
Schadensansprüchen gegen das Eisenbahnunternehmen führen.
Berlin: (hib/SAS) Eisenbahnunternehmen sollen für
Verspätungen oder Zugausfälle haftbar gemacht werden
können und den Fahrgästen dafür Schadensersatz
leisten. Dies fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die
Grünen und möchte das Haftungsrecht von
Verkehrsunternehmen dem allgemeinen zivilrechtlichen Haftungssystem
des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterstellen. Die Fraktion hat
ihre Vorstellungen zur Neuregelung des Haftungsrechts der
Verkehrsunternehmen in einem Gesetzentwurf (
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Wolf
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_120/01