Anhörung zur Föderalismusreform wird fortgesetzt
Berlin: (hib/BOB) Bundestag und Bundesrat setzen in der kommenden Woche ihre Anhörungen zur geplanten Föderalismusreform ( 16/813, 16/814) fort. Zu Beginn sind am Montag, 29. Mai, von 9 Uhr an 24 Sachverständige zu Fragen der Bildung und Forschung in den Plenarsaal des Reichstagsgebäudes geladen. Darunter befinden sich der ehemalige sächsische Ministerpräsident, Kurt Biedenkopf, und sein ehemaliger Amtskollege in Thüringen, Bernhard Vogel (beide CDU). Gehört werden ferner der Verfassungsrechtler Ferdinand Kirchhof von der Universität Tübingen, der Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austausch-Dienstes, Christian Bode, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Hans-Peter Strohschneider, der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Erich Thies, und der Vorsitzende des Hauptvorstandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Ulrich Thöne.
Thematisiert werden unter anderem die Kompetenz der Länder im Bereich Bildung und die geplanten Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern. Die avisierte Abschaffung der Rahmengesetzgebung und der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau werden ebenso im Zentrum der Diskussion stehen wie die verbleibenden Kompetenzen des Bundes im Bereich Hochschule (unter anderem für Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse). In zweitem Teil der Anhörung wird es um den Bereich Forschung und Wissenschaft gehen.
Am Mittwoch, 31. Mai, wird es dann eine Anhörung zum Bereich Finanzen und Haushalt geben. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Neuordnung des Instruments der Finanzhilfen des Bundes und die Abschaffung der bisherigen Finanzhilfen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung sowie die soziale Wohnraumförderung. Diskutiert wird auch die Übertragung der Regelungskompetenz etwa für den Ladenschluss und das Gaststättenrecht an die Länder. Beginn ist um 11 Uhr im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Raum 3.101).
Am Freitag, 2. Juni, werden dann die Themen Soziales (ab 9 Uhr) und Kultur/Medien (ab 13 Uhr) im Mittelpunkt der Anhörungen stehen. Es geht im ersten Block um das Kinder- und Jugendhilferecht und die Übertragung der Regelungskompetenz für das Heimrecht an die Länder. Im zweiten Block wird dann der Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung ins Ausland zur Sprache gebracht. Außerdem ist die Hauptstadtfunktion Berlins Gegenstand der Anhörung. Ort ist wiederum der Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
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