Trennungsgrundsatz beim Zugriff auf Anti-Terror-Dateien sicherstellen
Berlin: (hib/WOL) Eine gesetzliche Grundlage fordert die Fraktion der Bündnisgrünen für die Errichtung einer gemeinsamen Index-Datei zur Terrorbekämpfung. In einem Antrag ( 16/2071) heißt es, damit solle gesetzlich sichergestellt werden, dass Index-Dateien und Projekt-Dateien ausschließlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen und eine generelle Trennung der Zuständigkeiten von Polizei und Nachrichtendiensten beibehalten wird. Ausgeschlossen werden soll die Anlage entsprechender Dateien im Rahmen der Gesamtzuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es sei vielmehr zu gewährleisten, dass gemeinsame Projekt-Dateien zur Terrorismusbekämpfung nur in klar definierten Ausnahmen als zeitlich befristete Volltextdateien zulässig sind, erklärt die Fraktion. Der Grund für die Errichtung solcher Dateien sowie ihre Befristung seien in einer Anordnung festzulegen. Beteiligte Behörden sollen ihre projektbezogenen Erkenntnisse eingeben können und die Zusammenarbeit unterstützen. Dies unterliege im Rahmen der unabhängigen Evaluierung der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Anforderungen an den Datenschutz seien bei Vorlage des Gesetzesentwurfs für die Index-Dateien und Projekt-Dateien umfassend zu beachten und durch Kontroll- und Mitwirkung des Bundesdatenbeauftragten zu gewährleisten.
In ihrer Begründung verweisen die Grünen darauf, eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus sei auf einen funktionierenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder angewiesen. Es sei notwendig und rechtsstaatlich vertretbar, wenn Polizeien oder Nachrichtendienste in Erfahrung bringen können, ob an anderer Stelle weitere Informationen vorhanden sind. Ein effektiver Informationsaustausch sei aber möglich, ohne die Datenbestände von Polizei und Nachrichtendiensten im Rahmen einer Volltextdatei zusammenzulegen und die rechtstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen aufzugeben. Durch die Errichtung einer Index-Datei unter Nutzung von Projekt-Dateien der Polizeien und Nachrichtendienste könne die erforderliche Zusammenarbeit sichergestellt und verbessert werden. Der Abgleich von Daten bedeute dabei keinen Zugriff auf die Inhalte dieser Daten bei der angefragten Behörde, so die Fraktion. Mit der zu errichtenden Index-Datei sollen Fundstellen zu Erkenntnissen über Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus schneller auffindbar gemacht werden. Ein Ersuchen zur Datenübermittlung erfolge danach auf Grundlage spezialgesetzlicher Ermächtigungen nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz. Demgegenüber wäre die Einrichtung einer gemeinsamen Volltextdatei der Sicherheitsbehörden im Sinne des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom Dezember 2004 "rechtstaatlich unhaltbar und in der Sache überflüssig". Dies würde die Trennung von Polizei und Nachrichtendienst praktisch aufheben, ohne einen Sicherheitsgewinn zu erzielen.
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