Im Bundestag notiert: Errichtung des Normenkontrollrates
Berlin: (hib/WOL) Der "Primat der Politik" wird durch das vom Bundestag kürzlich verabschiedete Gesetz zur Errichtung des Normenkontrollrates nicht angetastet. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2153) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1823). Der Normenkontrollrat soll künftig die Bürokratiekosten messen, die durch gesetzliche Regelungen entstehen. Die Regierung unterstreicht, der Abbau überflüssiger Informations- und Statistikpflichten für die Wirtschaft trage dazu bei, dass die notwendigen und politisch gewollten Informations- und Statistikpflichten eher akzeptiert werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.