hib-Meldung
220/2006
Datum: 19.07.2006
heute im Bundestag - 19.07.2006
Dual-use-Exporte im Wert von fast 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2005 genehmigt
16/2155) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/1850) hervorgeht. Der Wert der genehmigten
Ausfuhren stürzte danach von 2,64 Milliarden Euro im Jahr 2000
auf 1,18 Milliarden Euro im Jahr 2001 ab, blieb in den Jahren 2002
und 2003 mit 1,25 Milliarden Euro und 1,13 Milliarden Euro niedrig
und verdoppelte sich dann im Jahr 2004 wieder auf 2,46 Milliarden
Euro. Die Zahl der abgelehnten Exportanträge für
Dual-use-Güter lag 2005 bei 29, wobei die Regierung den
Gesamtwert mit 7,13 Millionen Euro angibt. Den höchsten
Gesamtwert erreichten die abgelehnten Exportanträge seit dem
Jahr 2000 im Jahr 2002 mit 11,16 Millionen Euro. Die Regierung
fügt hinzu, dass sich die große Mehrheit der
Genehmigungen auf Güter bezieht, die mit "hinreichender
Sicherheit" nicht für militärische oder sonstige
"sensitive" Zwecke verwendet werden. Dies gelte vor allem für
die Genehmigung von Exporten in Länder, die weder der Nato
noch der EU angehören. Wie die Regierung weiter berichtet,
sind seit dem Jahr 2000 36 Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt
worden. Diese Sammelausfuhren würden in "unkritischen
Fällen" genehmigt, damit Unternehmen mehrere Ausfuhren an
denselben oder verschiedene Empfänger im Ausland tätigen
können. Waren es danach im Jahr 2000 zwölf
Sammelausfuhrgenehmigungen im Wert von 547,34 Millionen Euro, so
seien es 2005 nur noch fünf Genehmigungen gewesen, deren Wert
allerdings 2,39 Milliarden Euro betragen habe. Keine einzige
Sammelausfuhrgenehmigung sei im Jahr 2002 erteilt worden,
heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr 7.320
Anträge auf den Export so genannter Dual-use-Güter, die
sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden
können, genehmigt. Der Gesamtwert der genehmigten Ausfuhren
belief sich auf etwa 2,47 Milliarden Euro, wie aus der Antwort der
Regierung (
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Wolf
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_220/01