Rechnungslegungsstandards sollen international angenähert werden
Berlin: (hib/VOM) Die internationalen Standards für die Rechnungslegung von Unternehmen sollen überarbeitet werden. Ziel sei eine gegenseitige Annährung der Rechnungslegungsstandards der beiden privaten Organisationen IASB (International Accounting Standards Board) in London und FASB (Financial Accounting Standards Board) in Norwalk (USA), schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2208) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2126) zu dem im Februar dieses Jahres zwischen den beiden Einrichtungen vereinbarten "Konvergenzfahrplan". Profitieren würden vor allem jene deutschen Unternehmen, die an der New Yorker Börse notiert sind. Union und SPD hätten im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebracht, dass die wechselseitige Anerkennung deutscher, europäischer und amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften vordringlich sei, um den Finanzplatz Deutschland zu stärken.
Bei einem erfolgreichen Abschluss könnte nach Darstellung der Regierung die bislang erforderliche Überleitung eines vom IASB erlassenen IFRS-Abschlusses (International Financial Reporting Standards) auf einen vom FASB erlassenen US-GAAP-Abschluss (Generally Accepted Accounting Principles) spätestens ab 2009 entfallen, betont die Regierung. In beiden Fällen handelt es sich um internationale Standards, wobei die IFRS in der EU und die US-GAAP in den USA vorgeschrieben sind. Sowohl IFRS als auch US-GAAP sind laut Regierung von der angloamerikanischen Bilanzierungsweise geprägt. Vorrang habe dabei die aktuelle Information des Bilanzlesers, indem der Ansatz von Vermögenswerten und Schulden zum so genannten "Fair Value" (Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann) stark betont werde. Neben der Fair-Value-Option sollen auch die Themen Abschreibung, latente Steuern, Investmenteigentum, Forschungs- und Entwicklungskosten, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, Fremdkapitalzinsen, staatliche Zuschüsse, Joint Ventures und Segmentberichterstattung bearbeitet werden. Dieses kurzfristige Konvergenzprogramm solle 2008 abgeschlossen werden.
Dem gegenüber spielten die kontinentaleuropäischen Bilanzierungsmethoden mit dem Jahresabschluss als Grundlage für die Gewinnausschüttung und die steuerliche Gewinnermittlung beim IFRS und beim US-GAAP keine Rolle. Weltweit akzeptierte Bilanzierungsstandards, die vor allem für die Konzerabschlüsse von Kapitalmarktunternehmen erhebliche Vorteile mit sich bringen, ließen sich nur auf der Grundlage der angloamerikanischen Bilanzierungsmethoden erreichen, stellt die Regierung fest. Sie befürwortet daher die Angleichung der IFRS- und US-GAAP-Standards.
Zur Frage der Fraktion, wie die Regierung zu eigenständigen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen steht, heißt es in der Antwort, diese könnten eine geeignete Grundlage sein, um solchen Unternehmen den Übergang zu einer IFRS-Bilanzierung zu erleichtern. Die entsprechenden Regelungen müssten aber überschaubar, praktikabel und für kleine Unternehmen auch handhabbar sein. Die Regierung will nach eigener Aussage darauf achten, dass die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen im Rahmen eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes "in angemessenem Umfang" berücksichtigt werden.
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