hib-Meldung
227/2006
Datum: 27.07.2006
heute im Bundestag - 27.07.2006
Keine Alternative zur Erfassung der Bevölkerung in Melderegistern
16/2245) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/2111). Falls das Meldewesen im Rahmen der
Föderalismusreform in die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt werden
sollte, wird das Bundesinnenministerium (BMI) den Entwurf eines
Bundesmeldegesetzes erarbeiten. In der Vorbereitung wurde eine
Arbeitsgruppe unter Leitung des BMI eingerichtet, der unter anderem
Vertreter des Innenressorts der Länder und ein Vertreter der
kommunalen Spitzenverbände angehören. Im Herbst soll ein
Bericht vorgelegt werden, der mögliche neue
Melderegisterstrukturen untersucht und Empfehlungen für den
politischen Entscheidungsprozess gibt. Mit dem Entwurf eines neuen
Meldegesetzes wird eine bisher nur unvollkommen erreichbare
Rechtseinheit im Meldewesen angestrebt und die weitere
Modernisierung durch Überführung in zukunftsfähigere
Strukturen vorgesehen, heißt es. Schwerpunkte seien eine
stärkere Orientierung an den Interessen der Bürger in
Bezug auf Lebenslagen und eine räumlich-zeitliche
Flexibilisierung. Gleichzeitig sollen den
Informationsbedürfnissen der auf Meldedaten angewiesenen
öffentlichen und privaten Stellen stärker als bisher
Rechnung getragen werden. Dabei sollen zeitgemäße,
offene und erprobte Standards zur Anwendung kommen und geeignete
Technologien eingesetzt werden.
Berlin: (hib/VOM) Zur Erfassung der Bevölkerung an ihrem
Wohnort und ihrer Registrierung im Melderegistern gibt es keine
Alternative. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
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Wolf
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_227/04