Interessen von Unternehmen und Nutzern des ÖPNV durchgesetzt
Berlin: (hib/BOB) "Wichtige deutsche Interessen" haben bei der Anfang Juni dieses Jahres erfolgten Einigung über öffentliche Personenverkehrsdienste (ÖPNV) auf Schiene und Straße im Binnenmarkt durchgesetzt werden können. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2418) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/2339) mit. Der Kompromiss sichere das "qualitativ hochwertige" deutsche öffentliche Personennahverkehrssystem auch in Zukunft. Dies sei sowohl im Interesse der ÖPNV-Nutzer aus auch der Verkehrsunternehmen und ihrer Beschäftigten. So seien beispielsweise nach dem Verordnungsentwurf Aufträge grundsätzlich im Wege der Ausschreibung zu vergeben. Direktvergaben seien nur im Rahmen enger Voraussetzungen möglich.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.