Das Sorgerecht der Eltern überprüfen
Berlin: (hib/CMU) Für eine Überprüfung des elterlichen Sorgerechts hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Am Mittwochmorgen beschloss er einstimmig, das entsprechende Gesuch an die Bundesregierung "als Material" zu überweisen und dem Bundestag "zur Kenntnis" zu geben. Der Ausschuss hat zu dem Thema mehrere Petitionen erhalten. Die Petenten fordern, dass das Sorgerecht für Kinder von verheirateten und unverheirateten Eltern gleich geregelt wird. Es sei rechtswidrig, wenn Mütter von unehelichen Kindern allein darüber entscheiden dürften, wer für die Kinder sorgt.
Nach Ansicht des Ausschusses können die Petitionen in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Es müsse geprüft werden, ob die Gesetze zum Sorgerecht auch "vor der Wirklichkeit Bestand" hätten. Er weist jedoch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungskonform hält. Danach wird der Mutter eine stärkere Rechtsstellung eingeräumt: Der Vater erhält nur ein Sorgerecht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Grund dafür sei, so die Abgeordneten, dass uneheliche Kinder nicht nur in intakten Lebensgemeinschaften geboren würden, sondern auch in "flüchtigen und instabilen Beziehungen". Ein gemeinsames Sorgerecht sehe der Gesetzgeber deshalb nur vor, wenn beide Eltern dem zustimmten.
Der Petitionsausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Justizministeriums, nach der 75 Prozent aller geschiedenen Eltern ihre gemeinsame Kindererziehung fortsetzen. Die bestehenden Gesetze zur Förderung der gemeinsamen Sorge hätten sich daher grundsätzlich bewährt. Allerdings müssten die Rechte von Kindern gestärkt werden, wenn deren Eltern sich nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen könnten. Schnellere Verfahren und stärkere Mitwirkungsrechte für die betroffenen Kinder seien daher notwendig.
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