Scannen von Kfz-Kennzeichen unter Datenschutzgesichtspunkten bewerten
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion nimmt in einer Kleinen Anfrage ( 16/2803) das Scannen von Kfz-Kennzeichen im Rahmen der Verkehrsüberwachung unter die Lupe. Eine durch Laserscan ausgelöste Ablichtung des Wagens ermögliche es, das Kennzeichen zu erfassen und die Fahrer zu identifizieren. Das Verfahren werde im Zusammenhang mit der Lkw-Maut umfassend genutzt. In Pilot-Projekten in vier Bundesländern werde das Kennzeichen-Scanning auch für Personenwagen eingesetzt, heißt es in der Anfrage. Die Regierung soll die Möglichkeit einer künftigen bundesweiten Nutzung der Autobahnmaut-Daten zur flächendeckenden polizeilichen Straßenüberwachung beurteilen. Sie soll sagen, ob dies mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht zu vereinbaren ist und ob beim Kennzeichen-Scanning Methoden zur Identifizierung der Fahrer verwendet werden dürfen. Die Abgeordneten wollen schließlich wissen, welchen Behörden oder Institutionen die Daten zur Verfügung gestellt werden, die durch das Kennzeichen-Scanning erfasst worden sind.
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Wolf
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