Im Bundestag notiert: Einführung eines Kfz-Kennzeichen-Scannings
Berlin: (hib/ANK) Die bundesweite Einführung eines Kfz-Kennzeichen-Scannings für polizeiliche Zwecke ist nicht geplant. Die Bundespolizei setze solche Systeme nicht ein, versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2938) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2803). In einigen Bundesländern gebe es Pilotprojekte, bei denen Fahrzeugdaten zum Beispiel mit Diebstahlsmeldungen abgeglichen würden. Dies liege aber im Zuständigkeitsbereich der Länder, weshalb die Bundesregierung dazu keine Auskunft geben könne. Bei der Erhebung der Lkw-Maut auf Autobahnen würden keine Kfz-Kennzeichen zu Fahndungs- oder Überwachungszwecken erfasst, heißt es in der Antwort.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.