hib-Meldung
319/2006
Datum: 26.10.2006
heute im Bundestag - 26.10.2006
Rente für die mitarbeitende Unternehmergattin
16/3047) fordert sie, diejenigen
Familienangehörigen müssten Arbeitslosengeld oder Rente
bekommen, die jahrelang Versicherungsbeiträge in dem Glauben
gezahlt hätten, als Angestellte versicherungspflichtig zu
sein. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass derzeit bei der
Beantragung einer dieser Leistungen herauskommen könne, dass
eine Person zwar jahrelang Beiträge gezahlt hat, aber gar
nicht sozialversicherungspflichtig gewesen ist. Insbesondere
Unternehmerfrauen, die im Familienbetrieb mitarbeiten, seien von
diesem Problem betroffen. Die FDP schlägt vor, dass Personen,
die im Einverständnis mit den Sozialversicherungsträgern
Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt
haben, grundsätzlich einen Anspruch auf den Erhalt von
Arbeitslosengeld und Rente erwerben. Wenn sich bei einer
späteren Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft
herausstellt, dass die einzahlende Person doch nicht
versicherungspflichtig war, könne die Person wählen, ob
sie ihren Anspruch auf Sozialversicherungsleistung geltend machen
oder ihre Beiträge gemäß den geltenden Vorschriften
zurückfordern möchte, heißt es in dem Antrag
weiter. Die Parlamentarier erläutern, dass es das Problem
für nach dem 31. Dezember 2004 angemeldete
Beschäftigungsverhältnisse nicht gibt. Von diesem
Zeitpunkt an klärt die Deutsche Rentenversicherung bereits bei
der Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen von
Familienangehörigen die Versicherungspflichtfrage.
Berlin: (hib/MPI) Zu einer Sicherung des
Sozialversicherungsschutzes von in Familienbetrieben arbeitenden
Angehörigen möchte die FDP-Fraktion beitragen. In einem
Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_319/03