Nettoneuverschuldung der Länder seit 2002 rückläufig
Berlin: (hib/VOM) Die Nettoneuverschuldung der Bundesländer hat in den Jahren seit 1998 im Jahr 2002 ihren Höchststand mit 26,9 Milliarden Euro erreicht und ist daraufhin bis 2005 auf 24,42 Milliarden Euro gesunken. Dies geht einer Antwort der Bundesregierung ( 16/4652) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4363) hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach den möglichen Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform II auf die haushaltspolitischen Spielräume der Länder erkundigt. Vor 2002 lag die Nettoneuverschuldung nach Regierungsangaben deutlich niedriger, und zwar bei 15,14 Milliarden Euro im Jahr 1998, 11,81 Milliarden Euro im Jahr 1999 und 12,95 Milliarden Euro im Jahr 2000. 2001 sei sie bereits auf 20,92 Milliarden Euro gestiegen. Was die Einnahmen der Länder aus Steuern und aus dem Länderfinanzausgleich angeht, so sei der Gipfel im Zeitraum seit 1998 mit 174,9 Milliarden Euro im Jahre 2000 erreicht worden. Danach seien die Einnahmen auf 160,47 Milliarden Euro im Jahr 2003 gesunken, um danach wieder auf 164,38 Milliarden Euro im Jahr 2005 anzusteigen. 1998 hätten die Einnahmen noch bei 161,52 Milliarden Euro gelegen.
Die Regierung wendet sich im Übrigen gegen das vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger befürwortete Hebesatzrecht der Länder auf die Einkommensteuer. Eine solche Kompetenz, autonom Zu- oder Abschläge auf einen bundesgesetzlich geregelten Einkommensteuer-Grundtarif zu erheben, eigne sich nicht als Erfolg versprechendes Instrument zur gezielten Kompensation einer Neuverschuldung, weil die betroffenen Länder nicht verpflichtet wären, von ihrer Zuschlagsbefugnis auch Gebrauch zu machen. Die Einführung eines Hebesatzrechts der Länder bei der Einkommensteuer würde eine Änderung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum bundesstaatlichen Finanzausgleich notwendig machen, heißt es weiter.
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