Rechnungsprüfungsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Bundespolizei soll ihre Mietverträge
überprüfen und etwaige Überzahlungen für die
zurückliegenden Jahre "ausnahmslos und vollständig"
zurückfordern. Dies hat der Rechungsprüfungsausschuss am
Freitragmorgen einstimmig beschlossen. Grundlage der Entscheidung
war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach hat die
Bundespolizei in Flug- und Seehäfen mehr Flächen
angemietet, als sie für ihre Aufgaben benötigt. Nach dem
Gesetz dürfen die Mieten die Selbstkosten der Vermieter nicht
überschreiten. Vielfach zahle die Bundespolizei aber erheblich
höhere Mieten. Der BRH habe Maßnahmen aufgezeigt, mit
denen die Bundespolizei ihre Mietausgaben jährlich um 4
Millionen Euro reduzieren kann. Insgesamt habe die Bundespolizei
mit den Betreibern von Flug- und Seehäfen bundesweit etwa 120
Mietverträge mit einem Volumen von jährlich 17 Millionen
Euro abgeschlossen. In 75 Prozent der Fälle habe die
Bundespolizei nicht geprüft, ob die vereinbarten Mietzahlungen
den Selbstkosten der Vermieter entsprachen. Im Flughafen
Frankfurt/Main beispielsweise nutzten Bundespolizei und Zoll
überwiegend gleichartige Büroräume in denselben
Gebäuden. Die Zollverwaltung habe ihrerseits die Selbstkosten
ermittelt. Demgegenüber habe die Bundespolizei jährlich
mehr als 3 Millionen Euro mehr bezahlt als zulässig war, so
der BRH.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren
(Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen
Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden
Web-Seiten.