hib-Meldung
319/2007
Datum: 12.12.2007
heute im Bundestag - 12.12.2007
Bundesregierung will Tierschutzgesetz ändern
16/7413) zur Änderung des
Tierschutzgesetzes vor. Danach sollen zukünftig nur noch auf
Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene
serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den
Verkehr gebracht werden. Außerdem ist in dem Entwurf die
Möglichkeit vorgesehen, Anforderungen an die
bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der
Stalleinrichtungen durch den Betreiber einzuführen. Der
Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den
Gesetzentwurf besonders deshalb, weil er ein derartiges Verfahren
bereits gefordert hat. Dem stimmt die Regierung in ihrer
Gegenäußerung zu. Auch der Nationale Normenkontrollrat
äußert in seiner Stellungnahme keine Bedenken gegen das
Vorhaben.
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will ein obligatorisches
Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen
für Nutztiere etablieren. Dies schlägt sie in ihrem
Gesetzentwurf (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_319/06