hib-Meldung
002/2008
Datum: 07.01.2008
heute im Bundestag - 07.01.2008
Bundesbank soll Gebühren für Münzumtausch erheben können
16/7616) ab. Grundlage ist eine Empfehlung der
EU-Kommission aus dem Jahr 2005 zur Echtheitsprüfung von
Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf
geeigneten Euro-Münzen. Ziel dieser Empfehlung sei es, gleiche
Bedingungen für den Umtausch solcher Münzen in den
Ländern der Euro-Zone herzustellen. Darüber hinaus will
die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf den Normenbestand im
Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums um 26
Gesetze und 24 Verordnungen bereinigen. Dabei handele es sich um
Vorschriften, die sachlich oder zeitlich überholt sind und
nicht mehr benötigt werden. Der Bundesrat hat in seiner
Stellungnahme vorgeschlagen, die Zuständigkeit für in
Deutschland tätige polnische Bauunternehmen und deren
Arbeitnehmer auf die beiden brandenburgischen Finanzämter
Oranienburg und Cottbus aufzuteilen. Bislang ist dafür allein
das Finanzamt in Oranienburg zuständig. Weil die Fallzahlen
von 1.112 im Jahr 2004 auf aktuell 9.000 gestiegen seien, sei die
Behörde in Oranienburg allein nicht mehr in der Lage, dies zu
bewältigen, hatte die Länderkammer argumentiert. Die
Bundesregierung hat dem in ihrer Gegenäußerung bereits
zugestimmt.
Berlin: (hib/VOM) Für den Umtausch von deutschen
Euro-Gedenkmünzen sowie von Euro-Münzen, die für den
Umlauf "nicht geeignet" sind, soll die Deutsche Bundesbank
Gebühren erheben können. Darauf zielt ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und
zur Änderung des Münzgesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_002/01