Rechnungshof bemängelt Umgang mit Hartz-IV-Wohnkosten
Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrechungshof kritisiert die Praxis bei der Gewährung von Hartz IV-Wohn- und Heizkosten. In einer Unterrichtung ( 16/7570) weist er auf erhebliche Mängel insbesondere bei der Ermittlung der angemessenen Aufwendungen hin. Das Bundesarbeitsministerium wird aufgefordert, per Rechtsverordnung bundeseinheitlich festzulegen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Leistungen pauschaliert werden können. Dies lehnt der Bund bislang ab. Der Bundesrechnungshof schreibt, bei seinen Erhebungen in 13 Grundsicherungsstellen habe er acht verschiedene Regelungen vorgefunden, die "zu unterschiedlichen Leistungen", "zu wesentlichen Ungleichbehandlungen der Hilfeempfänger" und zu einer "zum Teil rechtswidrigen Gesetzesanwendung" führten.
Ein weiteres Problem, so der Bundesrechnungshof, sei, dass die Grundsicherungsstellen die Hilfeempfänger "oft nicht zeitnah" aufforderten, unangemessen hohe Aufwendungen zu senken. "Teilweise nahmen sie es ohne Prüfung hin, dass die angemessenen Aufwendungen überschritten wurden. Sie erhöhten dadurch nicht nur die Grenzen der Angemessenheit, sondern unterließen es auch, im Einzelfall zu überprüfen, ob eine Senkung der Aufwendungen möglich und zumutbar gewesen wäre", heißt es in der Unterrichtung. Nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ist es Hilfebedürftigen in der Regel längstens sechs Monate gestattet, höhere Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beziehen als von den Grundsicherungsstellen vorgegeben. Der Rechnungshof schreibt, in vier von zehn der geprüften Fälle überstiegen die anerkannten Aufwendungen die von den jeweiligen Grundssicherungsstellen festgesetzte Angemessenheitsgrenze. Die Differenz betrug im Schnitt 119 Euro monatlich - in der Bewertung des Bundesrechnungshofes "vermeidbare Ausgaben" für Bund und Kommunen.
In Fällen wiederum, in denen Hilfeempfänger aufgefordert wurden, die Aufwendungen zu senken, kürzten die Grundsicherungsstellen laut der Unterrichtung nach Ablauf der First die Leistungen, ohne zuvor geprüft zu haben, wie die Hilfebedürftigen ihre Wohn- und Heizkosten deckten. "Teilweise überschritten die vom Hilfeempfänger selbst zu zahlenden Beträge sogar die ausgezahlte Regelleistung", betont der Bundesrechnungshof. Dies laufe einem umfassenden Fallmanagement zuwider.
Die Bundesregierung erwartet, dass sich Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2008 auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro belaufen. Der Bund beteiligt sich mit 3,9 Milliarden Euro an den von den Kommunen aufzubringenden Leistungen.
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(ab 01.04.2008 )
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