hib-Meldung
005/2008
Datum: 09.01.2008
heute im Bundestag - 09.01.2008
Bundesrat will kostenlosen Anwalt für Opfer schwerer Körperverletzung
16/7617) sieht vor, Opfern schwerer
Körperverletzung einen kostenlosen anwaltlichen Beistand zu
stellen, um Schadensersatzforderungen an den Täter durchsetzen
zu können. Bisher, so der Bundesrat, müssten Opfer, die
nicht prozesskostenhilfeberechtigt sind, die Anwaltskosten selber
tragen, während dem Täter ein Pflichtverteidiger gestellt
werde. Angesichts der gravierenden und oftmals lebenslangen Folgen
einer schweren Körperverletzung sei es im Interesse des
praktizierenden Opferschutzes dringend geboten, die Kosten für
die berechtigte Nebenklage aufzufangen, heißt es in der
Begründung. Die Bundesregierung begrüßt die
Länderinitiative in ihrer Stellungnahme. Es sei "sachgerecht",
Delikte der schweren Körperverletzung, des erpresserischen
Menschenraubes und der Geiselnahme in den Katalog des Paragrafen
397a Absatz 1 der Strafprozessordnung aufzunehmen und damit auch in
diesen Fällen die kostenlose Vertretung durch einen
Opferanwalt zu gewährleisten.
Berlin: (hib/HAU) Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_005/03