hib-Meldung
031/2008
Datum: 04.02.2008
heute im Bundestag - 04.02.2008
Im Bundestag notiert: Finanzanspruch der Stadt Berlin
16/7799) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7451) hervor. Die Regelung widerspreche
nicht dem Grundgesetz, nachdem die Repräsentation des
Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist. Derartige
vertragliche Vereinbarungen mit dem Land Berlin hätten eine
langjährige Tradition, so die Bundesregierung.
Berlin: (hib/MAP) Der im November abgeschlossene Hauptstadtvertrag
regelt abschließend den aus der Hauptstadtfunktion
abgeleiteten Finanzanspruch der Stadt Berlin für die
Vertragsdauer von zehn Jahren. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_031/13