hib-Meldung
032/2008
Datum: 05.02.2008
heute im Bundestag - 05.02.2008
Im Bundestag notiert: Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften
16/7840) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7565) hervor. Die Liberalen hatten sich
über die Vorschriften erkundigt, die mit Beschluss des
Bundestages am 14. Juli vergangenen Jahres in Kraft traten. Mit den
Regeln wurde eine entsprechende EU-Verordnung, die bereits seit dem
11. April 2007 gültig ist, in nationales Recht umgesetzt.
Betroffen sind beispielsweise Fahrer von Fahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen, wenn sie im
gewerblichen Einsatz Güter befördern. Ob ein Fahrzeug
unter die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften falle, hänge
auch vom konkreten Einsatz des Kfz ab, heißt es in der
Antwort der Bundesregierung.
Berlin: (hib/MAP) Etwa 953.000 Verstöße gegen
fahrpersonalrechtliche Vorschriften hat das Bundesamt für
Güterverkehr seit dem Jahr 2000 registriert. Das geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_032/13