hib-Meldung
034/2008
Datum: 07.02.2008
heute im Bundestag - 07.02.2008
Überlastung der Sozialgerichte Thema einer öffentlichen Anhörung
16/7716) Stellung nehmen. Als Experten geladen
sind Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB), des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, des Deutschen
Sozialgerichtstages, des Sozialverbandes VdK Deutschland und des
Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Als Einzelsachverständige
kommen unter anderen Professor Rainer Schlegel, Richter am
Bundessozialgericht Kassel, und der Präsident des
Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brand,
hinzu. Die Regierung will mit ihrem Gesetzentwurf das
sozialgerichtliche Verfahren straffen. Unter anderem sollen die
inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Mitwirkung der
Prozessbeteiligten verschärft werden. Bei mehr als 20
Verfahren, die die gleiche behördliche Maßnahme
betreffen, soll das Sozialgericht einen Musterprozess ansetzen
dürfen und dann über die einzelnen Verfahren durch
Beschluss entscheiden, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zum
Musterprozess gibt. Für Landessozialgerichte soll eine
erstinstanzliche Zuständigkeit für Verfahren
eingeführt werden, die übergeordnete Bedeutung haben und
in denen die Sozialgerichte keine endgültig Streit
schlichtende Instanz darstellen. Außerdem ist vorgesehen, den
Schwellenwert zur Berufung für natürliche Personen auf
750 Euro und für juristische Personen auf 10.000 Euro zu
erhöhen, heißt es zur Begründung. Bei den
arbeitsgerichtlichen Verfahren will die Bundesregierung die
Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden stärken. So
sollen ehrenamtliche Richter etwa bei der Verwerfung einer
unzulässigen Berufung nicht mehr hinzugezogen werden. Zudem
soll über die nachträgliche Zulassung einer
Kündigungsschutzklage nicht mehr in einem separaten Verfahren,
sondern in Verbindung mit dem Kündigungsschutzprozess
entschieden werden. Arbeitnehmer können nach dem Willen der
Regierung ihre Klage wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht erheben,
in dessen Bezirk sie für gewöhnlich arbeiten. Dies komme
vor allem Außendienstmitarbeitern zu Gute, die ihre
Arbeitsleistung fern vom Firmensitz und dem Ort der Niederlassung
erbringen.
Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
befasst sich am Montag, den 11. Februar, in einer öffentlichen
Anhörung mit der Überlastung der Arbeits- und
Sozialgerichte. Die Sachverständigen sollen in der Zeit von 12
bis 13 Uhr im Sitzungssaal 4.900 im Paul-Löbe-Haus zu einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_034/01