Einstiegsgeld länger zahlen
Berlin: (hib/MIK) Für eine längere Zahlung des Einstiegsgeldes hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen und die zu Grunde liegende Eingabe am Mittwochmorgen mehrheitlich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "zur Erwägung" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Lediglich die FDP-Fraktion stimmte gegen dieses Votum. Die Petentin hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt, die für sechs Monate nach dem Zweiten Buch Gesetzbuch (SGB II) gefördert wurde. Diese Förderung sei mit der Begründung eingestellt worden, es seien keine Umsätze zu erwarten. Die Petentin war hingegen der Ansicht, dass der Zeitraum von sechs Monaten für eine erfolgreiche Existenzgründung nicht ausreichend sei und sie daher eine weitere Förderung benötige.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass das von der Petentin vorgelegte Konzept für die Selbständigkeit zunächst eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit einem absehbaren Wegfall de Hilfsbedürftigkeit prognostizierte. Daher sei das Einstiegsgeld bewilligt worden. Vor Ablauf der Bewilligung stellte die Petentin einen Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Einstiegsgeldes. Die erforderliche Prüfung der Tragfähigkeit der selbständigen Erwerbstätigkeit ergab jedoch, dass in sechs Monaten selbständiger Tätigkeit ein negatives Unternehmensergebnis von mehr als 2.000 Euro erwirtschaftet wurde. Deshalb sei der Antrag abgelehnt worden. Während die FDP-Fraktion diese Ablehnung nachvollziehen konnte, überzeugte die Begründung der Arbeitsverwaltung die Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht. Kaum ein neugegründetes Unternehmen arbeite in den ersten Monaten wirtschaftlich, hieß es.
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