hib-Meldung
051/2008
Datum: 20.02.2008
heute im Bundestag - 20.02.2008
Im Bundestag notiert: Risiko des Fehlverzehrs von cholesterinsenkenden Lebensmitteln
16/8037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen (
16/7926) hervor. Auf dem Etikett sollen deshalb
Hinweise angebracht sein, dass das Erzeugnis ausschließlich
für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im
Blut senken möchten und dass Patienten, die Arzneimittel zur
Senkung des Cholesterinspiegels einnehmen, das Erzeugnis nur unter
Aufsicht zu sich nehmen sollen. Darüber hinaus sollen Hinweise
enthalten sein, dass das Erzeugnis möglicherweise für
Schwangere und stillende Frauen sowie für Kinder unter
fünf Jahren nicht geeignet ist und die Aufnahme von mehr als
drei Gramm je Tag an zugesetzten Pflanzensterinen/Pflanzenstanolen
vermieden werden soll.
Berlin: (hib/MIK) Die Öffentlichkeit wird über das Risiko
des Fehlverzehrs von cholesterinsenkenden Lebensmitteln vor allem
über das Etikett dieser Lebensmittel informiert. Dies geht aus
der Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_051/04