Europäisches Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln
Berlin: (hib/BOB) Eine Weiterentwicklung des europäischen Antidiskriminierungsrechts im europäischen Recht verfolgt die Fraktion der Grünen. In einem Antrag ( 16/8198) erklären sie, auch die Europäische Kommission strebe ein europaweites einheitliches Schutzniveau mit Blick auf alle Diskriminierungsgründe an. Der deutsche Gesetzgeber habe sich seinerzeit aus guten Gründen gegen eine bloße 1:1-Umsetzung entschieden und auch im Zivilrecht für weitere Kriterien gegen einen Schutz vor Diskriminierung vorgesehen. Der Antrag verfolge deshalb das Ziel, die Bundesregierung, die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Anhebung des Schutzes vor Diskriminierung auf ein einheitliches Niveau zu unterstützen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.