Bundesregierung sieht kein Bedarf für Informationsgesetzbuch
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für ein Informationsgesetzbuch. Das geht aus der Antwort ( 16/8004) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7876) hervor. Die bestehenden Regelungen, insbesondere im Informationsfreiheitsgesetz, im Umweltinformationsgesetz und in den Verwaltungs- verfahrensgesetzen reichten aus, so die Regierung. Das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz regelt den Anspruch der Bürger auf Auskunftsrechte und Akteneinsicht bei Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Aus Sicht der Grünen habe es die Bundesregierung jedoch versäumt, die Bürger mit dem neuen Recht vertraut zu machen. Auch der Beitrag der Verwaltung zu mehr Transparenz lasse zu wünschen übrig. Unter anderem aus diesen Gründen fordere die Wissenschaft seit langem ein Informationsgesetzbuch, das umfassende Regelungen für das gesamte Informationsrecht beinhaltet und so eine bessere Systematik und Übersichtlichkeit der Regelungen gewährleisten soll, hatten die Grünen in ihrer Anfrage geschrieben.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.