Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung/
Berlin: (hib/SKE) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung veranstaltet am Montag, den 3.
März, eine öffentliche Anhörung zur Änderung
des Stammzellgesetzes. Die Mitglieder wollen unter anderem
klären, ob neuere Forschungsergebnisse die Forschung an und
mit embryonalen Stammzellen verzichtbar machen und ob die nach dem
derzeit gültigen Stichtag, dem 1. Januar 2002, entwickelten
Stammzelllinien stabiler sind als ältere. Außerdem
sollen die zwölf Sachverständigen bewerten, in welchem
Umfang derzeit in Deutschland embryonale Stammzellforschung
betrieben werden kann, und ob neuere Forschungsziele wie die
Toxizitätsprüfung von Medikamenten der Intention des
Stammzellgesetzes hinsichtlich der Hochrangigkeit des
Forschungszieles gegenüber dem Embryonenschutz entsprechen.
Als Experten sind unter anderem Jochen Taupitz,
Geschäftsführender Direktor des Instituts für
Medizin- und Gesundheitsrecht sowie Bioethik der Universität
Mannheim, Otmar Wiestler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen
Krebsforschungszentrums Heidelberg, und Konrad Hilpert, Professor
für Moraltheologie der Ludwig-Maximilian-Universität
München, eingeladen. Die Anhörung findet von 11 bis 16
Uhr im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
statt. Reporter, Fotografen und Kamerateams sollten sich beim
Pressereferat des Bundestages (Fax 030/227-36192) anmelden.
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